Einleitung: Vermögensübertragung
Die Vermögensübertragung nach FusG – eine vereinfachte Variante für die Rechtsnachfolge?
Die Vermögensübertragung ist der Übergang eines Teilvermögens mittels Gesamtrechtsnachfolge (sog. „partielle Universalsukzession).
Seit Inkrafttreten des Fusionsgesetzes (FusG; SR 221.301) am 01.07.2004 können Sachgesamtheiten oder auch einzelne Vermögenswerte mit dem System einer Universalsukzession vom veräussernden Rechtsträger auf den übernehmenden übertragen werden.
Die Vermögensübertragung kann bei der Übertragung von Immobilien, insbesondere bei der Veräusserung von Immobilienpaketen, kostensparend genutzt werden.
Tipp:
Weitere Informationen zum Thema Immobilienpakete finden Sie unter www.immobilienpaket.ch







