Der übertragende Rechtsträger kann mit der Transaktion – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – verschiedene Ziele verfolgen:
Veräusserung an Dritte:
- Desinvestition
- Liquiditätsbeschaffung
- Rückzug aus dem Erwerbsleben
Veräusserung an Nahestehende:
- Profit center-Bildung
- Haftungsbeschränkung (Übertragung auf eine Kapitalgesellschaft)
- Auffanglösung » Auffanggesellschaft