Gesetzliche Grundlage Gesetzliche Grundlage der Vermögensübertragung Fusionsgesetz FusG: FusG 69 ff: Vermögensübertragung FusG 29 ff: Spaltung von Gesellschaften Obligationenrecht OR: OR 181: Übernahme eines Vermögens oder eines Geschäftes OR 184 ff: Kauf und Tausch OR 333: Übergang des Arbeitsverhältnisses Handelsregisterverordnung Steuerrecht Drucken / Weiterempfehlen: